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Die Kosten für Kinderwunsch Behandlungen sind individuell sehr verschieden. Sie hängen stark von der Art und der Menge der verwendeten Medikamente und der Zahl der notwendigen Arztbesuche und Laborbefunde ab.
Bevor Ihr mit unterstützenden Maßnahmen beginnt, lasst Euch am besten von Eurem Arzt oder Kinderwunschzentrum einen persönlichen Kostenplan machen.
Hier eine erste Orientierung, welche Kosten auf Euch zukommen können, die auf aktuellen Recherchen sowie Erfahrungen basiert (Stand Juni 2012):
Insemination: ca. 100 – 300 €
Insemination mit hormoneller Stimulation: ca. 500 - 1000 €
IVF: ab ca. 3000 €
ICSI: ab ca. 3200 €
Intratubarer Gametentransfer: 2000 – 4000 €
Kryokonservierung: ab ca. 250 + 200 (Auftauen) + 100 (Lagerungsgebühr/Jahr)
Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Wenn Du, wie circa 88 % aller Deutschen, gesetzlich krankenversichert bist, gelten für Dich folgende Regelungen:
Die Kosten für Untersuchungen, ob Du grundsätzlich ein Baby bekommen kannst oder warum Dein Kinderwunsch auf sich warten lässt, werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Ebenso komplett erstattet werden die Kosten für einen Informationsbesuch und ein Beratungsgespräch bei einem Kinderwunscharzt oder in einer Kinderwunschklinik.
Auch Hormonbehandlungen und Therapien, die ausschließlich der Verbesserung der Eizellenreifung und Herbeiführung Deines Eisprungs dienen, werden von der gesetzlichen Kasse im Regelfall zu 100 % übernommen.
Für die Erstattung dieser Leistungen gibt es keine Altersgrenzen und Ihr müsst nicht verheiratet sein.
Hier eine Übersicht der Behandlungsmaßnahmen, an denen sich die gesetzliche Krankenkasse zu 50% beteiligt:

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- Bis zu 8 Inseminationen im Spontanzyklus.
- Bis zu 3 Inseminationen im stimulierten Zyklus.
- Bis zu 2 intratubare Gametentransfers (GIFT).
- Bis zu 3 IVF- oder ICSI- Behandlungen.
Wichtig: Die Anzahl von ICSI- und IFV-Behandlungen werden addiert. Somit erfolgt nur für insgesamt maximal 3 dieser Behandlungen eine Kostenübernahme.
Voraussetzungen:
- Dein Alter liegt zwischen 25 und maximal 40 Jahren, das Deines Partners zwischen 25 und maximal 50 Jahren
- Du musst mit Deinem Partner verheiratet sein. Und es dürfen nur Samen- bzw. Eizellen des Ehepartners zum Einsatz kommen.
- Bereits vor dem Beginn einer eventuellen Behandlung, muss der Krankenkasse ein ärztlicher Behandlungsplan vorgelegt werden.
- Alternative Maßnahmen dürfen keine Aussicht auf Erfolg haben oder nicht durchführbar bzw. zumutbar sein.
- Ihr müsst beide HIV-negativ sein, es liegt keine Hepatitis-B-Infizierung vor und Du bist gegen Röteln geimpft.

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Übrigens: Auch wenn Du bereits schon ein Kind bekommen hast, besteht nach der Geburt, erneut Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung.
Nicht übernommen werden von der GKV grundsätzlich die Kosten für die Kryokonservierung, also das Einfrieren und Aufbewahren überflüssiger Samenzellen, Eizellen oder Embryonen.
Weitere Infos zu den Details der Kostenübernahme findest Du unter: www.g-ba.de (einfach Suchbegriff wie z.B. „IVF“ unter Suchen eingeben)
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen generell weniger Leistungen als die privaten Krankenkassen. Wenn nur einer von Euch beiden bei einer GKV ist, der andere aber privat versichert, wäre somit eine Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung für Euch finanziell wahrscheinlich die bessere Lösung. Allerdings folgen die privaten Krankenversicherungen strikt dem „Verursacherprinzip“. Das heißt, die PKV verlangt den Nachweis, dass die Ursache für die Notwendigkeit einer medizinischen Maßnahme tatsächlich beim privat Versicherten liegt. Diesen Nachweis zu erbringen, kann zu langwierigen und aufwändigen Auseinandersetzungen mit der PKV führen. Wenn Ihr aber ein eindeutiges ärztliches Attest vorlegen könnt, solltet Ihr Euer Recht bei der PKV einfordern. Die Chancen für eine Kostenübernahme stehen dann gut.

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Bist Du bei einer privaten Krankenversicherung, dann ergeben sich die Kostenerstattungen, bzw. die Details Deines Anspruchs und der anfallenden Kosten, aus Deinem individuellen Vertrag. Dabei sind die Regelungen der privaten Krankenversicherungen sehr unterschiedlich. So ist beispielsweise die Frage, ob ungewollt kinderlose Paare miteinander verheiratet sein müssen, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht geregelt. Die Rechtsprechung ist zu dieser Frage uneinheitlich. Deshalb solltest Du in jedem Fall vor einer Behandlung klären, welche Kinderwunsch Behandlungen wie oft übernommen werden.
Grundsätzlich ist zu sagen: Anders als in der GKV, werden die Maßnahmen der künstlichen Befruchtung von der PKV als medizinisch notwendige Heilbehandlung der versicherten Person wegen einer Krankheit gewertet. Also sind sie ein Versicherungsfall, was die vollständige Kostenübernahme zum Regelfall macht. Als privat Versicherte ohne Ausschlussvereinbarungen, erhältst Du also von der PKV in den meisten Fällen die Kosten für Insemination, IVF und ICSI zu 100 Prozent erstattet. Es gibt aber eventuell bei Deiner PKV festgelegte „Höchstbelastungsgrenzen“, die Du bei Mehrfachbehandlungen vorher sicherheitshalber erfragen solltest.
Die drei Grundvoraussetzungen für eine komplette Kostenübernahme durch die PKV sind:
- Fortpflanzungsunfähigkeit als Krankheit (organisch bedingte Sterilität)
- Medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung (Befund ist nötig)
- Hinreichende Aussicht auf Behandlungserfolg (Erfolgswahrscheinlichkeit mindestens bei 15 Prozent)

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Auch hier gilt: Die Kostenübernahme der PKV bei einer künstlichen Befruchtung kann übrigens nicht wegen bereits vorhandener Kinder oder eines vorhandenen Kindes abgelehnt werden.
Im Gegensatz zur GKV, gibt es bei der PKV keine exakt definierten Altersgrenzen. Trotzdem ist oft das Maximalalter der Frau ein Streitpunkt. Bist Du älter als 40 Jahre, dann lehnt die PKV nicht selten die Kostenübernahme von unterstützenden Maßnahmen mit der Argumentation auf „nicht hinreichende Erfolgsaussichten“ ab. Das heißt: Du musst die vollen Kosten selbst tragen. Bei einer IVF bist Du da schnell mal bei 3000 Euro aufwärts. Zwar hat der Bundesgerichtshof diese pauschale Argumentation bereits 2005 als nicht zulässig erklärt. Denn eine solche grundsätzliche, an eine Altersgrenze gekoppelte Unwahrscheinlichkeit, würde den unterschiedlichen Gesundheitszustand der betroffenen Frauen nicht berücksichtigen.

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Last Minute Mom Tipp
Unsere Erfahrung hat gezeigt: Oft genügt als Impuls für eine Kostenübernahme bereits, zusammen mit dem Arzt, ein Schreiben mit einer detaillierten Darstellung der Erfolgschancen zu entwerfen und es der PKV zukommen zu lassen.

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Eine Liste mit spezialisierten Anwälten findet Ihr am Ende dieses Themenblocks. Ihr könnt Euch gerne auch mit weiteren Fragen und Anregungen an unser Forum wenden.
Übrigens: Ist Dein Mann ebenfalls bei einer PKV versichert und mit dafür verantwortlich, dass es nicht klappt, z.B. wegen verminderter Spermienqualität, dann übernimmt dessen private Krankenversicherung auch Deine Kosten für eine IVF-Maßnahme.
Bei gemischt Versicherten, also wenn ein Partner gesetzlich und der andere privat versichert ist, solltet Ihr auf jeden Fall vorher schriftlich klären lassen, welche Kasse welche Behandlung übernimmt. Gerne wird da erfahrungsgemäß der „Verursacher“ bei der jeweils anderen Krankenkasse gesucht.

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Bei verheirateten Paaren sind die Kosten einer Kinderwunschbehandlung absetzbar, bei unverheirateten Paaren dagegen nicht.
Rechtshilfe
www.kinderwunschanwaelte.de (Frankfurt am Main, Gießen)
www.kanzlei-coym.de (Frankfurt am Main)
www.ok-rechtsanwaelte.de (Darmstadt)
www.lw-recht.de (Berlin)
www.ra-laux.de (Berlin)
www.eh-rechtsanwaelte.de (Berlin)
www.gansel-rechtsanwaelte.de (Berlin)
www.kinderwunsch-anwalt.de (München)
www.ihp-recht.de (Kiel, Neumünster)
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